Wichtige Daten im Überblick:
Der B-Plan tritt mit Beginn des 26.11.2022 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-eider.de“ eingestellt. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen
Weitere Daten auf einem Blick:
- Nutzungsart
- Wohnen
- Erschließung
- erschlossen
Beschreibung der Immobilie:
Bekanntmachung der Gemeinde Delve
Beschluss zum Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Delve für das Gebiet „nördlich der Bebauung Süderstraße und Kleenbahndamm, östlich An Knick und südlich Grüner Weg (Mühlenkoppeln)“
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 22.09.2022 die 4. Änderung den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Delve für das Gebiet „nördlich der Bebauung Süderstraße und Kleenbahndamm, östlich An Knick und südlich Grüner Weg (Mühlenkoppeln)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und aus dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.